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Zutrittsrecht und Regeln des Zusammenlebens

WICHTIGE INFORMATIONEN

Check-in: Der Zugang zum Zimmer ist zwischen 14:00 und 17:00 Uhr möglich. Wenn Sie vor dieser Zeit ankommen und das Zimmer verfügbar ist, werden wir Ihnen gerne den Zugang gewähren. Am Anreisetag ist der Zugang zum Wasserpark mit dem All-Inclusive-Paket ab 12:00 Uhr möglich, auch wenn Sie das Zimmer noch nicht beziehen können.

Bei Ihrer Ankunft werden Sie gebeten, eine Kredit-/Debitkarte vorzulegen, auf der eine Kaution in Höhe von 200 € hinterlegt wird. Diese wird nach Ihrem Aufenthalt zurückerstattet, sofern die Überprüfung des Inventars und der Möbel in Ihrer Unterkunft erfolgreich war.

Check-out: Am Tag der Abreise müssen die Einrichtungen des All-Inclusive-Wasserparks und das Zimmer vor 12:00 Uhr verlassen werden. Erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Möglichkeiten für einen späten Check-out (Late Check-out).

Die Rezeption des On City Resort All Inclusive Prime ist rund um die Uhr besetzt.

Diese Einrichtung behält sich das Hausrecht vor

Dieses Hotel behält sich das Hausrecht vor und regelt den Zugang sowie den Aufenthalt von Kunden gegenüber Personen, die:

• Ein unzivilisiertes oder gewalttätiges Verhalten zeigen oder aus ähnlichen Gründen den Betrieb der Einrichtung stören oder andere Gäste belästigen, dies gilt auch für Minderjährige, egal ob diese allein oder in Begleitung sind.
• Waffen oder Gegenstände mit sich führen, die als solche verwendet werden könnten. 
• Kleidung oder Symbole tragen, die zu Gewalt, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit aufrufen. 
• Verbotene Substanzen wie Drogen oder psychotrope Substanzen mit sich führen oder konsumiert haben. 
• Dem Eigentümer, den Mitarbeitern oder anderen Kunden nicht den gebührenden Respekt entgegenbringen. 
• Ein gewalttätiges Verhalten an den Tag legen, sei es verbal oder physisch. 
• Wiederholt gegen die veröffentlichten Regeln für das Zusammenleben verstoßen.
• Mangelnde persönliche Hygiene zeigen.
• Nachweislich Unruhestifter sind oder aufgrund ihres Verhaltens bei früheren Aufenthalten auf der Liste der unzivilisierten Kunden einer der Einrichtungen der On Hotels Group stehen.

Regeln für das Zusammenleben


Mit dem Check-in verpflichten Sie sich, die folgenden Regeln einzuhalten, die einen angenehmen Aufenthalt und ein friedliches Zusammenleben im Hotel garantieren:

• Das Spielen mit Bällen, Schlägern usw. ist innerhalb des Parkgeländes nicht gestattet, außer bei spezifischen Aktivitäten der Animation.
• Da es sich um eine Anlage für Kinder und eine rauchfreie Zone handelt, ist das Rauchen oder Dampfen untersagt, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen.
• Die Verwendung von Lautsprechern oder Tonanlagen ist nicht gestattet, außer den hauseigenen Anlagen für die verschiedenen Animationsaktivitäten.
• Es ist nicht gestattet, Sunbeds am Pool zu reservieren. Bitte räumen Sie Ihre Sachen weg, wenn Sie diese für längere Zeit nicht nutzen.
• Zu Ihrer Sicherheit ist der Bereich des Wasserparks außerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten nicht zugänglich oder begehbar.
• Der Konsum von Betäubungsmitteln überall im Resort führt zur Benachrichtigung der Guardia Civil sowie zur sofortigen Verweisung aus der Anlage.
• Bei privaten Feiern müssen die Regeln für das Zusammenleben mit den anderen Gästen respektiert werden.
• Aufgrund der damit verbundenen Brandgefahr ist die Verwendung von Wasserpfeifen (Shishas) in den Zimmern oder öffentlichen Bereichen nicht gestattet.
• Die Zimmermöbel dürfen keinesfalls bewegt oder nach draußen gebracht werden.
• Von 01:00 bis 09:00 Uhr gilt die Ruhezeit für alle Hotelgäste. Die Nichtbeachtung der Ruhezeit anderer kann zum Verweis aus dem Resort führen.

Die Nichteinhaltung dieser Regeln berechtigt das Hotel dazu, dem Verursacher den Zugang zu allen Einrichtungen der On Hotels Group zu verweigern, sowohl gegenwärtig als auch zukünftig, und zwar für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren.

Wichtiger Hinweis: Es wird ein unbegrenzter Zugang zu den an diesem Tag verfügbaren Attraktionen innerhalb der festgelegten Zeiten angeboten. Für geschlossene Attraktionen gibt es keine Rückerstattungen, auch wenn es sich um Hauptattraktionen handelt. Vorübergehende Schließungen von Attraktionen berechtigen NICHT zu einer Rückerstattung des Eintritts oder der Unterbringungskosten.